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In München fällt die Musik aus

[19.01.2001] "In München spielt die Musik" hiess es gleich mehrfach von Serienabmahner Günter Freiherr v. Gravenreuth, wenn es um das Verfahren Speedlink ./. Symicron ging.

Speedlink wurde wie viele andere auch wegen eines Links auf die Website der amerikanischen FTPx Corp. abgemahnt, von der aus man das Programm "FTP-Explorer" downloaden kann. Dies, so Gravenreuth, verletze die Rechte seiner Mandantin Symicron an deren Marke "Explorer". Speedlink gab zwar eine – von den dortigen Anwälten umformulierte – Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die Kosten für die Abmahnung zu zahlen und erhob, wie Stefan Münz auch, eine negative Feststellungsklage.

Für Gravenreuth indes war der Fall klar: die negative Feststellungsklage in Berlin müsse dann zurücktreten, wenn er vor "seinem" Landgericht München I eine Kosten- bzw. Leistungsklage erhebt. Insoweit sah Gravenreuth auch keine Veranlassung, am 12.12.2000 nach Berlin anzureisen, um den Termin vor dem dortigen Landgericht wahrzunehmen, da bekanntlich "in München die Musik" spiele.

Auch nachdem der Berliner Termin zu einem regelrechten Desaster wurde (AdvoGraf berichtete), das Gericht nach nur 12minütiger Verhandlung der Klage von Speedlink vollumfänglich stattgab und Gravenreuths in Untervollmacht erschienenen Sitzungsvertreter reichlich alt aussehen liess, blieb Gravenreuth bei seinem Credo: "die Musik spielt in München".

Noch am 16.01.2001 kommentierte Gravenreuth, der eine besondere Vorliebe für Kalauer auf Kosten anderer Familiennamen hat, die Ablehnung des Landgerichts München I, den für den 25.01.2001 angesetzten Verhandlungstermin über die Kostenklage im Hinblick auf das Berliner Verfahren aufzuheben, im JuraMail-Forum mit den Worten "Pech für den Hasen, dass der Igel schon da ist ;-))".

Zwei Tage später dann die Kehrtwende: auf die Beschwerde von Speedlink gegen diesen Beschluss hat das Landgericht München I den Termin doch aufgehoben und das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Berliner Verfahrens ausgesetzt, was Speedlink-Geschäftsführer Dietrich von Hase nicht ohne Hohn wie folgt kommentierte: "Pech für den, der sich für einen Münchner Igel hält und doch der Hase ist, der nach Berlin hetzen muss :-)".

Ein anderer Leser des JuraMail-Forums wurde da schon deutlicher: "Fein, wie Sie hier öffentlich dem Freiherrn die Luft abgelassen haben! Hätte er sich nicht so aufgeblasen, hätte es auch nicht so laut gezischt ;-)". Und in leichter Abwandlung eines Gravenreuthschen Textbausteines findet auch das AdvoGraf-Team: wo er absolut Recht hat, da hat er Recht...

 

[AK 19.01.2001]

 

 

 
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