In München fällt die Musik aus
[19.01.2001] "In München spielt die Musik" hiess es gleich
mehrfach von Serienabmahner Günter Freiherr v.
Gravenreuth, wenn es um das Verfahren Speedlink ./.
Symicron ging.
Speedlink wurde wie viele andere auch wegen eines Links auf die Website der amerikanischen
FTPx Corp. abgemahnt, von der aus man das Programm
"FTP-Explorer" downloaden kann. Dies, so Gravenreuth, verletze die Rechte seiner Mandantin Symicron an
deren Marke "Explorer". Speedlink gab zwar eine
von den dortigen Anwälten umformulierte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die
Kosten für die Abmahnung zu zahlen und erhob, wie Stefan Münz auch, eine negative
Feststellungsklage.
Für Gravenreuth indes war der Fall klar: die negative Feststellungsklage in Berlin müsse dann
zurücktreten, wenn er vor "seinem" Landgericht München I eine Kosten- bzw. Leistungsklage
erhebt. Insoweit sah Gravenreuth auch keine Veranlassung, am 12.12.2000 nach Berlin anzureisen, um den Termin
vor dem dortigen Landgericht wahrzunehmen, da bekanntlich "in München die Musik" spiele.
Auch nachdem der Berliner Termin zu einem regelrechten Desaster wurde (AdvoGraf
berichtete), das Gericht nach nur 12minütiger Verhandlung der Klage von Speedlink vollumfänglich stattgab
und Gravenreuths in Untervollmacht erschienenen Sitzungsvertreter reichlich alt aussehen liess, blieb Gravenreuth bei
seinem Credo: "die Musik spielt in München".
Noch am 16.01.2001 kommentierte Gravenreuth, der eine besondere Vorliebe für Kalauer auf Kosten anderer
Familiennamen hat, die Ablehnung des Landgerichts München I, den für den 25.01.2001 angesetzten
Verhandlungstermin über die Kostenklage im Hinblick auf das Berliner Verfahren aufzuheben, im
JuraMail-Forum mit den Worten
"Pech für den Hasen, dass der Igel schon da ist ;-))".
Zwei Tage später dann die Kehrtwende: auf die Beschwerde von Speedlink gegen diesen Beschluss hat das
Landgericht München I den Termin doch aufgehoben und das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss
des Berliner Verfahrens ausgesetzt, was Speedlink-Geschäftsführer Dietrich von Hase nicht ohne Hohn
wie folgt kommentierte:
"Pech für den, der sich für einen Münchner Igel hält und doch der Hase ist, der nach
Berlin hetzen muss :-)".
Ein anderer Leser des JuraMail-Forums
wurde da schon deutlicher: "Fein, wie Sie hier öffentlich dem Freiherrn die Luft abgelassen haben! Hätte
er sich nicht so aufgeblasen, hätte es auch nicht so laut gezischt ;-)". Und in leichter Abwandlung eines
Gravenreuthschen Textbausteines
findet auch das AdvoGraf-Team: wo er absolut Recht hat, da hat er Recht...
[AK 19.01.2001]
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