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Gegenwind aus wechselnden Richtungen

[12.12.2000 | Update] Am heutigen Dienstag (12.) fand in Berlin ein weiteres Verfahren in Sachen FTP-Explorer statt. Auch hier ist – ähnlich wie im Fall Stefan Münz ./. Symicron (AdvoGraf berichtete) der angebliche Markenrechtsverletzer in die Offensive gegangen und hat eine Abmahnung mit einer Gegenklage gekontert.

Die Berliner Speedlink GmbH hat am 05.05.2000 eine negative Feststellungsklage gegen die Symicron GmbH eingereicht, die die Marke "Explorer" in Deutschland geschützt hat.

Der Berliner Internet-Provider weigert sich, die Kosten einer Abmahnung zu zahlen und hat sogar wegen versuchten Betruges (Gebührenüberhöhung) eine Strafanzeige gegen Symicrons Anwalt ("Rechts"-Vertreter wäre in diesem Zusammenhang nach Meinung vieler Netizens möglicherweise nicht der richtige Begriff) Günter Frhr. v. Gravenreuth erstattet, die kurz darauf noch erweitert und von Gravenreuth mit einer Gegenanzeige gekontert wurde. Diese Anzeige wird derzeit jedoch nicht verhandelt, sondern eine Abmahnung.


Mal wieder FTP-Explorer

Grund der Abmahnung war auch hier das Setzen eines Links zum US-amerikanischen Hersteller des Programms FTP-Explorer. Speedlink will mit seiner Klage feststellen lassen, dass durch das Setzen des Links zur Startseite der FTPx Corp. (ausdrücklich nicht zu der Seite, auf der das Programm zum Download angeboten wird) keine Rechte der beklagten Firma Symicron verletzt wurden.

Wie Speedlink zeigt, haben auch die Gegner von Symicron inzwischen Anwälte gefunden, die dem "seit fast 20 Jahren" im Urheber- und Markenrecht tätigen Gravenreuth Paroli bieten können. Bei den Richtern scheint sich ebenfalls – zumindest außerhalb der bayerischen Landeshauptstadt – langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass im Bereich des Internet das Markenrecht zwar nicht neu geschrieben, aber zumindest doch in Teilen neu interpretiert werden muss.


Die Nerven liegen blank

Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb Gravenreuth es vorgezogen hat, nicht selbst vor dem Berliner Landgericht zu erscheinen, sondern einen ortsansässigen Kollegen mit Untervollmacht zu versehen. Die freiherrliche Erklärung, wonach sein Flug von München nach Berlin im Zweifel nicht erstattungsfähig sei, ist spätestens seit dem Angebot von Speedlink, im Falle einer Niederlage die Reisekosten zu erstatten, obsolet.

Auch seine Rechnung, wonach die lange Anreisezeit in keinem Verhältnis zum Verdienst stehe, vermag nicht zu überzeugen, denn die Anreise nach Düsseldorf im Verfahren Münz gegen Symicron war nur unwesentlich kürzer. Vielmehr scheint Gravenreuth in Berlin ein zweites Düsseldorf, namentlich einen weiter gestiegenen "IQ der Richter" zu fürchten und daher vorzuziehen, eine mögliche Schlappe auf den Sitzungsvertreter vor Ort abwälzen zu können.

Wie blank Gravenreuths Nerven liegen, zeigt seine Terminsvorbereitung. Von der noch im Oktober vertretenen Auffassung, man käme wohl auch weiterhin mit der "Standardargumentation" durch, ist nichts mehr zu spüren. Im Gegenteil: Wie von Speedlink-Geschäftsführer Dietrich von Hase zu erfahren war, hat Gravenreuth das Gericht über die angeblich gegen ihn geäusserten "Morddrohungen" (1) in diversen Foren informiert, "höchst vorsorglich" auf etwaige Störer der Verhandlung hingewiesen und einem im JuraMail-Forum am 27.11.2000 veröffentlichten leicht sado- masochistisch angehauchten Comic gegen seine Person einen eigenen Schriftsatz gewidmet.

Einen geschmacklich eventuell fragwürdigen Comic, von dem sich die Speedlink-Geschäftsführung gegenüber AdvoGraf ausdrücklich distanziert hat, als Verteidigungsmittel in einem Prozess vorzubringen und zu den Gerichtsakten zu reichen, hat schon realsatirische Züge.


Spielt die Musik in München weiter?

Im Gegensatz zum Verfahren Münz ./. Symicron hatte Gravenreuth allerdings parallel zur negativen Feststellungsklage von Speedlink eine Leistungsklage in München erhoben, wodurch eine juristisch komplexe Situation entstanden ist:

Im Berliner Verfahren wird nun zu klären sein, ob Speedlink durch einen Link auf die Website des amerikanischen Unternehmens FTPx Corp., von der u.a. der "FTP-Explorer" downgeloadet werden kann, die Rechte der von Symicron in Deutschland eingetragenen Wortmarke "Explorer" verletzt hat, während in München die Frage zu verhandeln ist, ob die von Gravenreuth im Auftrag von Symicron ausgesprochene Abmahnung rechtens war und Speedlink die Kosten zu tragen hat.

Nachdem die Kostenklage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung der negativen Feststellungsklage erhoben war, hat dieses Verfahren prozessualen Vorrang vor dem negativen Feststellungsinteresse im Berliner Verfahren. Gravenreuth könnte es damit geschafft haben, trotz des Eröffnungszuges von Speedlink, die Sache in heimische Gefilde zu ziehen – ob das alleine zum Obsiegen reichen wird, sei zunächst dahingestellt.


Ein Desaster für Gravenreuth

[Update vom 12.12.2000, 15:30 Uhr]
Wie soeben von Speedlink-Geschäftsführer Dietrich von Hase und Speedlink-Anwalt Dr. Jaschinski zu erfahren war, geriet der mündliche Termin vor dem Landgericht Berlin zu einem Waterloo für den in Untervollmacht erschienenen Symicronvertreter: Wie bereits in Düsseldorf sahen auch die Berliner Richter in "Explorer" eine extrem schwache Marke, bei der der Zusatz "FTP" vollkommen ausreiche, um eine Verwechslungsgefahr auszuschliessen. Das Urteil wird für den heutigen Spätnachmittag erwartet.

Vollkommen unbeeindruckt zeigte sich das Gericht von der zwischenzeitlich in München erhobenen Kostenklage Gravenreuths, durch die das negative Feststellungsinteresse von Speedlink – entgegen freiherrlicher Rechtsauffassung – keinesfalls hinfällig geworden sei.

Für den Fall, dass Symicron gegen diesen Richterspruch Berufung einlegt, könnte es zu einer absurden Situation kommen: während in Berlin (noch nicht rechtskräftig) festgestellt wurde, dass Speedlink eben keine Symicronschen Rechte verletzt hat, könnte das LG München eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und Speedlink zur Zahlung der geltend gemachten Abmahngebühren (wohl auch nicht rechtskräftig) verurteilen. Um zwei sich in der Sache letztlich widersprechenden Urteilen vorzubeugen, steht zu erwarten, dass Speedlink nun vor dem Landgericht München die Aussetzung der Kostenklage bis zum rechtskräftigen Abschluss der Berliner Feststellungsklage beantragen wird.

Weiterführende Informationen und die gesamte Dokumentation des Verfahrens sind auf der Speedlink-Website zu finden.


Netizens forschen nach dem “Explorer”

Aber auch private Initiativen stellen sich gegen Symicron, bei denen es sich scheinbar maximal um eine "Briefkastenfirmi" (2) handelt – welche Firma mit einem (zumindest in der Vergangenheit vorhandenen) Umsatz im zweistelligen Millionenbereich kann es sich schon leisten, Kundenanfragen per Post, Mail und Telefon komplett zu ignorieren?

So wurde ein Aufruf gestartet, um zumindest eines der angeblich vorhandenen Produkte dieser Firma zu finden. Bisher war dieser Aktion kein Erfolg beschieden, was die letzten Zweifel bei der Beantwortung der Frage ausräumen dürfte, ob die fragliche Firma außer heißer Luft und fragwürdigen Markeneinträgen überhaupt irgend etwas anzubieten hat.

Alleine Gravenreuths Gebahren in diversen Foren, in denen er genüsslich der erstaunten Netzgemeinde verkündet, dass bereits Microsoft, mit gerichtlicher Überzeugung "fast freiwilliger" Lizenznehmer von Symicron, einen Privatdetektiv mit der Suche nach dem "Explorer" betraut hatte und ausserdem der bisherige "Jackpot" noch nicht hoch genug sei, um sich zur Existenz eines "Explorers® by Symicron" näher einzulassen, legen nahe, dass es sich bei der vehement verteidigten Marke aus Ratingen um eine extrem dreiste Abzockernummer handelt.


Gegenwind für Luftnummern vom BGH

Das aktuelle BGH-Urteil im Fall E-Klasse gibt weitere Hoffnung, dass – nicht nur jahreszeitlich bedingt – den Markengrabbern und Serienabmahnern ein schärferer Wind ins Gesicht bläst.

Gerade dem stolzen Katholiken Gravenreuth sollte dies schon einmal untergekommen sein:
"Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten."; Hosea 8,7


[1]  Zu den "Morddrohungen" gegen Gravenreuth vgl. Andreas
Klostermaiers psychologische Ausführungen und Parallelen
zum "Tyrannenmord" vom 12.12.2000 bei JuraMail
[2]  siehe auch den bekannten Vater-Sohn-Dialog von Gerhard Polt

 

[HS|AK 11.12.2000]

 

 

 
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