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News-Splitter zur Abmahnwelle


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Montag, 17. Juli 2001

Richtigstellung in eigener Sache
In einer Meldung des Onlinedienstes ComputerChannel wird AdvoGraf-Herausgeber Alexander Kleinjung mit dem Worten zitiert, dass AdvoGraf "im Interesse der Allgemeinheit" vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben werde, falls der GSDI doch in der Liste des qualifizierten Einrichtungen nach § 22a AGBG verbleibt und das Bundesverwaltungsamt den am 06. Juli 2001 durch die Rechtsanwälte JBB-Berlin erhobenen Widerspruch gegen die Eintragung dieses Vereines zurückweist.

Dieses Zitat ist unrichtig und wurde trotz einem entsprechenden Hinweis an den Verfasser dieser Meldung nicht korrigiert.

Auf die Frage, wann der GSDI möglicherweise wieder in der Lage sein werde, Abmahnungen zu verschicken und auch gegen die bisher Abgemahnten vorzugehen, erklärte Kleinjung: "Derzeit ist der Verein aufgrund des erhobenen Widerspruchs nicht in der Lage, abzumahnen oder rechtliche Schritte gegen die Abgemahnten einzuleiten, da durch den Widerspruch seine Klagebefugnis ruht. Sollte das Bundesverwaltungsamt diesen Widerspruch zurückweisen – eine endgültige Entscheidung dürfte in den nächten zwei bis vier Wochen fallen – hätte der Verein zwar grundsätzlich wieder Verbandsklagebefugnis, könnte als auch rechtliche Schritte gegen die Abgemahnten einleiten und neue Abmahnungen aussprechen. Ich gehe jedoch davon aus, dass in diesem Fall durch die widerspruchführenden Rechtsanwälte umgehend Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben und das Gericht auch die aufschiebende Wirkung anordnen wird, so dass die Klagebefugnis von WebRobin noch länger ruhen wird."

AdvoGraf selbst kann, selbst wenn wir dies wollten, nicht gegen den GSDI e.V. rechtlich vorgehen, da wir keine Verbandsklagebefugnis haben.

DMMV entschuldigt sich
Noch am vergangenen Freitag entschuldigte sich telefonisch die Referentin für den Bereich Recht beim Deutschen Multimedia Verband (DMMV), Sabine Koester-Hartung, für die Darstellung des Verbandes im Newsflash vom 12.07.2001, in der es hieß, die Rücknahme der Anwaltskosten durch den GSDI e.V. sei auf eine Verbandsinitiative des DMMV zurück zu führen. Keinesfalls, so Koester-Hartung weiter, habe sich der DMMV mit "fremden Federn" schmücken wollen. Der Verfasser des von uns beanstandeten Editorials sei in seiner Euphorie etwas über das Ziel hinausgeschossen. Na denn... Schwamm drüber!


Freitag, 13. Juli 2001

Neue Unterlassungserklärungen zugestellt
Einem Großteil der Abgemahnten ist heute die Neufassung der Unterlassungserklärung in Sachen WebRobin durch die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen in Hannover zugegangen. Neben der ursprünglichen Unterlassungsverpflichtung schreibt diese Vereinbarung fest, dass für jeden Verstoß gegen dieses Unterlassungsversprechen eine Vertragsstrafe in Höhe von unverändert DM 10.100,00 fällig wird, sofern der Verstoß nicht aus der Wiederherstellung alter Datenbestände durch den Webhoster enstanden ist.

Zur Kostenfrage heißt es in Ziff. 3 der Neufassung: "Beide Parteien verzichten wechselseitig auf Kosten- und Erstattungsansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund"

Dieser lapidare Satz bedeutet im Klartext: der GSDI e.V. macht keine Abmahnkosten als Ersatz für die Auslagen einer Geschäftsführung ohne Auftrag geltend, während sich der Abgemahnte zugleich verpflichtet, keinerlei Ansprüche gegen den GSDI geltend zu machen.

Im Klartext: dem (Serien-)Abgemahnten werden die (gerichtlich kaum durchsetzbaren) Kosten einer gleich aus mehreren Gründen fragwürdigen Abmahnung nur gegen vollumfänglichen Verzicht auf die Durchsetzung ihm zustehender Rechte erlassen. Der einzige Gewinner bei diesem Deal ist WebRobin: dort verzichtet man auf etwas, das ohnehin nicht durchsetzbar gewesen wäre, während der Betroffene Handfestes aufgibt.

Das ist nicht das von uns geforderte und viel gepriesene Einlenken, das ist auch nicht der faktische Neuanfang der Sache wegen. Dieses billige Taktieren ist für die Betroffenen eine Zumutung und hat den Charme eines faulen Kuhhandels. Die angebliche Wandelung vom Saulus zum Paulus ist eine einzige Mogelpackung – wie offenbar das ganze Konstrukt GSDI.

Unser Fazit: Unterschreiben Sie diese Unterlassungserklärung nur, wenn Sie auch bereit sind, Deutsche Mark gegen türkische Lira im Verhältnis 1:1 zu tauschen.


Donnerstag, 12. Juli 2001

GSDI-Vorstand gibt sich ahnungslos
Dirk Felsmann, Vorstand der GSDI e.V., gibt sich im Gespräch mit dem Informationsdienst ZDNet ahnungslos: von einem erhobenen Widerspruch gegen die Eintragung seines Vereins in die Liste der qualifizierten Anbieter nach § 22a AGBG will Felsmann nichts wissen. Zitiert wird er mit den Worten: "Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Meldung um eine Fehlinformation handelt. Sollte es jedoch zu einem Widerspruch gekommen sein, werden wir dagegen juristisch vorgehen." Bleibt fast abzuwarten, wann Felsmann auch nichts von Serienabmahnungen wissen will.

DMMV schmückt sich dreist mit falschen Federn
Ein ebenfalls Abgemahnter und Mitglied unserer Mailingliste für Betroffene übersandte uns den heutigen Newsflash des Deutschen Multimedia Verbandes (DMMV), in dem doch ernsthaft behauptet wird, die Rücknahme der Anwaltskosten durch den GSDI gehe auf eine Initiative des DMMV zurück. Wörtlich heißt es:

"vor dem Hintergrund der Abmahnwelle gegen dmmv-Mitglieder (...) wurde vom dmmv in nur kurzer Zeit ein Abwehrpool eingerichtet. Unsere Verbandsaktion war ein voller Erfolg: sie hat die GDSI dazu veranlasst, die fuer die Abmahnungen berechneten Anwaltskosten selbst zu uebernehmen (...) Wieder einmal hat der dmmv Ihnen einen Benefit bereitet und den betroffenen Mitgliedern eine Menge bares Geld gespart!"

Lieber DMMV, erstens wird der Verein, der abgemahnt hatte, mit "GSDI" und nicht mit "GDSI" abgekürzt, zweitens ist das Vertragsstrafeversprechen nicht auf DM 10.100,– herabgesetzt worden, wie es in Ihrem Newsflash weiter heißt, sondern dahingehend modifiziert worden, dass der gemeinnützige Dachverband der Verbraucherzentralen nun Empfänger des Geldes sein soll und nicht mehr WebRobin selbst. Und drittens ist das wohl die größte Frechheit, die uns seit langem untergekommen ist. Gut nur, dass wir nicht in Ihrem Verein Mitglied und – sonst läge unser Austritt seit ein paar Minuten in Ihrem Fax.

Da wir nicht wissen, lieber Herr Rainer Wiedmann, der Sie diese Fehlinformationen "mit groesstem Vergnuegen" an Ihre Mitglieder verbreitet haben, wie regelmäßig Sie unsere Seite lesen, bekommen Sie unsere Aufforderung zur Richtigstellung auch noch per Fax.

Gebührennoten könnten strafrechtlich relevant sein
Eine von AdvoGraf in Auftrag gegebene Prüfung der Kostennoten, die im Rahmen der durch die GSDI e.V. veranlassten Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen in Hannover verschickt worden sind, hat ergeben, dass diese den Straftatbestand des versuchten Betruges nach §§ 22, 263 StGB erfüllen könnten. Zur Zeit wird noch geprüft, ob AdvoGraf formell Strafanzeige gegen Klinkert erstatten oder den Vorgang nur zur rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hannover übergeben wird.

Klagebefugnis von WebRobin ruht
Wie Heise Online und InternetWorld übereinstimmend berichten, hat das Bundesverwaltungsamt bestätigt, dass der formelle Widerspruch, den die Rechtsanwälte JBB-Berlin am 06.07.2001 gegen die Eintragung der GSDI e.V. in die Liste der "qualifizierten Anbieter" nach § 22a AGBG eingelegt haben, aufschiebende Wirkung hat. Der Verein darf sich während des Widerspruchsverfahrens nicht mehr als in diese Liste eingetragener Verbraucherschützer bezeichnen. Auch die Klagebefugnis, die er aus der Eintragung erlangte, ruht während des Widerspruchsverfahrens.

Die von WebRobin auf den 20. Juli 2001 verlängerte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist damit hinfällig geworden. Der Verein ist aktuell nicht in der Lage, nach Fristablauf Einstweilige Verfügungen zu beantragen oder Hauptsacheklagen zu erheben.

GSDI-Vorstand Dirk Felsmann wurde nach Presseberichten vom Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Stellungnahme hinsichtlich des erhobenen Widerspruches aufgefordert. Ehe das BVA abschlie&slig;end entscheidet, wird auch ein Votum des Bundesministeriums der Justiz erwartet.

FFL fordert weiterhin Selbstlöschung
Der Verein Freedom for Links e.V. hat sich erneut an die GSDI e.V. gewandt und seine Forderung nach Selbstlöschung aus der Liste der "qualifizierten Anbieter" nach § 22a AGBG durch die GSDI wiederholt. In dem an die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen in Hannover, die sich als Vertreter der GSDI bestellt haben, adressierten Schreiben heißt es, die GSDI habe die "Tragweite der von ihr wohl etwas voreilig losgetretenen Abmahnwelle nach wie vor nicht erkannt". Zudem sei es für alle Beteiligten die günstigste Lösung, wenn die GSDI sich "der Einsicht nicht verschließen" würde, "dass die Eintragung des Vereins in die Liste nach § 22 a AGBG keinen Bestand haben wird" und wie vom FFL vorgeschlagen, die GSDI "selbst die Löschung aus der Liste beim Bundesverwaltungsamt beantragen würde".


Mittwoch, 11. Juli 2001

GSDI bittet um Kontaktaufnahme
Heute Vormittag erreicht uns eine eMail von GSDI-Vorstand Dirk Felsmann, mit der dieser die bereits gestern durch die Medien kolportierte Kontaktaufnahme realisiert. In unserer Antwort haben wir darauf hingewiesen, dass wir dem vom GSDI gewünschten Dialog zum Thema Datenschutz im Internet grundsätzlich offen und konstruktiv gegenüber stehen, jedoch zunächst die Frage der Serienabmahnung zufriedenstellend gelöst sein muss.

Musterbriefe & Formulare
Wir haben Musterbriefe an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sowie an das Bundesverwaltungsamt gefertigt, die Sie nachstehend downloaden, ausfüllen und ausdrucken können. Die Beschwerde an die zuständige Rechtsanwaltskammer Celle ist in Arbeit.

WinWord-DokumentPDF-DokumentMusterbrief an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
WinWord-DokumentPDF-DokumentMusterbrief an das Bundesverwaltungsamt
WinWord-DokumentPDF-DokumentEinverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten von Abgemahnten


Dienstag, 10. Juli 2001

Weiteres Vorgehen nach Teilerfolg
Da einige entscheidungsrelevante Rechtsaspekte am heutigen Tage nicht erschöpfend besprochen werden konnten, bitten wir um Verständnis, dass die für den heutigen Abend angekündigte Empfehlung zum weiteren Vorgehen nach dem Verzicht der GSDI auf die Zahlung der anwaltschaftlichen Kostennoten gegenwärtig noch nicht abgegeben werden kann. Wir hoffen, dies im Laufe des Mittwoch nachholen zu können.

WebRobin lenkt fast vollumfänglich ein:
Abgemahnte brauchen keine Anwaltskosten zu zahlen

Heute gegen Mittag erreicht uns die Antwort von GSDI-Vorstand Dirk Felsmann auf unseren Offenen Brief von gestern. In seiner Stellungnahme, die wir mit Zustimmung des GSDI im Wortlaut veröffentlichen, werden allen bislang Abgemahnten die Anwaltskosten nachgelassen. Eine von den Abgemahnten abzugebende Unterlassungserklärung wird als ausreichend angesehen, wenn sie bis zum 20. Juli 2001 bei den Rechtsanwälten Klinkert & Kollegen in Hannover eingeht und nach unseren Vorstellungen eingeschräkt ist: die Vertragsstrafe, die sich leider immer auf bei DM 10.100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung beläft (hier werden wir versuchen, nachzubessern!) ist nun an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Zudem kommt es darauf an, dass der Wiederholungsverstoß vom Unterlassenden begangen wurde; eine Wiederherstellung alter Datenbestände durch den Webhoster stellt keinen vertragsstrafeauslösenden Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Verlust der Rechtsfähigkeit gefordert
Rechtsanwalt Michael Horak, Mitglied im Verein Freedom for Links e.V. hat über seine Kanzlei Ritter, Gross & Partner den Entzug der Rechtsfähigkeit des GSDI e.V. nach § 43 BGB beantragt. Danach kann einem Verein, dessen Satzung auf einen nicht-wirtschaftlichen Zweck gerichtet ist, die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er dennoch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Zudem kann nach dieser Vorschrift die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn "durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstandes das Gemeinwohl gefährdet wird".

DSW fordert Stellungnahme von Klinkert an
Aus einem uns erst heute zugeleiteten Schreiben ergibt sich, dass der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität in Bad Homburg v.d.H. bereits am 05.07.2001die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen, die im Auftrag von WebRobin abgemahnt haben, um Stellungnahme zur Abmahnwelle gebeten hat. Der DSW kritisiert sowohl die Geltendmachung von Anwaltskosten an sich als auch den mit DM 50.000,– sehr hohen Streitwert. "Aufgrund der massiven Abmahntätigkeit wie auch dieses mehr als zweifelhaften Zahlungsverlangens spricht sicherlich einiges dafür, daß hier der Missbrauchstatbestand des § 13 Abs. 5 UWG Anwendung finden kann."

Zudem bittet der DSW um Übersendung bekannt gewordener Abmahnungen. Dem wird AdvoGraf umgehend nachkommen. Sachbearbeiter beim DSW ist Herr Rechtsanwalt Schönheit. Die Sache WebRobin wird beim DSW unter dem Aktenzeichen: DSW 20027 geführt

IHK Hannover-Hildesheim spricht ebenfalls von Missbrauch
Aus einer uns ebenfalls heute zugeleiteten Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer in Hannover ergibt sich, dass man dort ebenfalls von Rechtsmissbrauch ausgeht. Wie auch der DSW kritisiert man den Umstand, dass die GSDI nicht selbst abmahnt, sondern sich hierfür eines Rechtsanwaltes bedient und dieser nicht eine Abmahnkostenpauschale geltend macht, sondern aus einem Streitwert von DM 50.000,– abrechnet. Wörtlich heisst es: "Für einen Missbrauch sprechen im vorliegenden Fall die eingangs (Anm: Einschaltung eines Rechtsanwaltes und Streitwertabrechnung nach BRAGO) gemachten Überlegungen sowie die Tatsache, dass sich die Abmahntätigkeit nicht auf Einzelfälle beschränkt, sondern in größerem Umfang erfolgt. Es scheint, dass die Abgemahnten auch nicht aufgrund von Einzelrecherchen oder konkreten Beschwerden ausfindig gemacht, sondern über eine Suchmaschine "ausgefiltert" wurden. Dafür spricht, dass auch Newsletter-Dienste abgemahnt wurden, bei denen auf der Bestellmaske außer der E-Mail-Anschrift gar keine weiteren Angaben gemacht werden konnten."

Die IHK Hannover-Hildesheim rät darüber hinaus allen Abgemahnten, sich an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (siehe Meldung über dieser) zu wenden und auch das Bundesverwaltungsamt zu informieren. Zudem verweist man in der Stellungnahme auf AdvoGraf als Anlauf- und Dokumentationsstelle dieser Serienabmahnung.

RAL kümmert sich um "WebRobin-Gütesiegel"
Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichen e.V. (RAL) in St. Augustin hat sich auf Beschwerden von Internet-Usern hin ebenfalls mit der GSDI in Verbindung gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Anlass der Beschwerden war das von der GSDI angebotene "WebRobin-Gütesiegel". In Deutschland ist nur die RAL autorisiert, "Gütesiegel" zu vergeben.

Rückzug im Fall Rosenbach schriftlich bestätigt [Update]
Im Fall der ebenfalls abgemahnten Jutta Rosenbach hat der GSDI über die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen mit Schreiben vom 06.07.2001 den vollständigen Rückzug angetreten. Rosenbach hatte nach Zugang einer Abmahnung für ihr Webportal www.altenpflege-zentrale.de dieses Portal und ein Dutzend andere Projekte bis auf weiteres geschlossen und stattdessen eine mit "Ende" betitelte Seite online gestellt. Gegenüber GSDI-Vorstand Dirk Felsmann artikulierte Rosenbach energisch ihren Unmut unter Hinweis auf die Schließung ihrer Seiten. Felsmann hatte daraufhin sein Bedauern über diesen Schritt zum Ausdruck gebracht und angekündigt, die Sache nochmals überprüfen zu wollen. Im eingangs genannten Schreiben heißt es nun wörtlich:

"In vorgenannter Sache übermittelt uns unsere Mandantschaft, dass Sie mit dem Vorstand den Vorgang telefonisch erörtert haben und dabei ein Übereinkommen dergestalt erzielt worden ist, dass die Sache auf Seiten unserer Mandantschaft nicht weiter verfolgt wird und auf die Geltendmachung der Kosten verzichtet wird."

Obgleich es sich bei den von Rosenbach betriebenen und besonders dem abgemahnten Portal um soziale Projekte handelt, ist angesichts der Tatsache, dass Rosenbach eben auch eine kommerzielle Webagentur betreibt, kein grosser Unterschied zu anderen Abgemahnten festzustellen. An diesem Punkt wird sicher noch einzuhaken sein.


Montag, 09. Juli 2001

Die Zahl der Abmahnungen steigt auf 59

Offener Brief an den GSDI
In einem Offenen Brief fordert AdvoGraf den GSDI auf, in allen bisherigen Fällen auf die Erstattung der Anwaltskosten zu verzichten und appelliert an GSDI-Vorstand Dirk Felsmann, nicht länger durch eine offenbar rechtsmissbrächliche Abmahnwelle das wichtige Thema "Datenschutz im Internet" zu konterkarieren und ad absurdum zu führen.


Ältere Meldungen

 


News-Splitter zur Abmahnwelle

Offener Brief an den GSDI e.V. vom 09.07.2001
WebRobin lenkt ein: Verzicht auf Abmahnkosten

Abmahnungen möglicherweise hinfällig?
Die Hintergründe der neuen Abmahnwelle
Der Widerstand: Wir wehren uns!
Rechtsanwälte im Onlinerecht
Tipp vom Anwalt: Keine Angst vor Repressalien
Informationen zur Abmahndokumentation
AdvoGraf-Doku: Wir wurden abgemahnt!
Das schreibt die Presse



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Schluss mit dem Abkassieren: Wir wehren uns!

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