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Abmahnwelle gegen Newsletter-Betreiber

Die Hintergründe der neuen Abmahnwelle

Newsletterbetreiber systematisch abgezockt

Im Auftrag der "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." (GSDI) verschickt derzeit die Anwaltskanzlei Klinkert & Kollegen aus Hannover Abmahnungen nebst Unterlassungserklärungen und Kostennote über DM 1.286,21 wegen angeblicher Verstößsse gegen Datenschutzbestimmungen.

Betreibern von Internet-Newslettern wird vorgeworfen, u.a. gegen das "Gebot der Datensparsamkeit" verstoßen, also beispielsweise auch den Namen oder Wohnort der Newsletterempfänger abgefragt zu haben, obwohl dies zum Betrieb des Newsletters nicht erforderlich sei. Zudem habe man versäumt, die User darauf hinzuweisen, dass es Ihnen freistehe, als "Namen" selbstverständlich auch einen Nickname oder ein Pseudonym anzugeben.

Ein Blick in die Adressen des AdvoGraf-Newsletter zeigt, dass die User dies auch ganz ohne gesonderten Hinweis praktizieren, wenn sie ihren Realname nicht nennen möchten. Dass die Abfrage von über die reine eMail-Adresse hinausgehenden Daten u. U. auch nur dem Zweck dienen könnte, die User persönlich anzusprechen oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, scheint den angeblichen Verbraucherschützern erst gar nicht in den Sinn zu kommen.


Angeblich keine Serienabmahnungen

Selbstverständlich will man weder bei der GSDI noch bei den beauftragten Anwälten etwas von "Serienabmahnungen" wissen und sprach noch am Montag (02.07.2001) gegenüber Heise Online von "einem guten Dutzend" Abmahnungen.

Der sich spontan gegen diese dummdreiste Abzocke – mal wieder vorwiegend kleiner Websitebetreiber – formierte Widerstand hat allerdings innerhalb von zwei Tagen mehr als 20 Abmahnungen gesammelt (vgl. auch unsere Abmahndokumentation).


Klagebefugnis des Vereins fraglich

Da sich die GSDI nicht nur dem Verbraucherschutz widmet, sondern auch kommerzielle Ziele verfolgt, ist inzwischen zudem höchst umstritten, ob der Verein überhaupt Abmahn- und Klagebefugnis hat.

In den Abmahnschreiben beruft man sich auf § 22 a AGBG, wonach Verstösse gegen Verbraucherschutzgesetze von so genannten "qualifizierten Einrichtungen" geltend gemacht werden können. Als "qualifizierte Einrichtung" in diesem Sinne gilt diejenige, die in eine vom Bundesverwaltungsamt (BVA) geführten Liste eingetragen ist, was für die GSDI erst seit 20. Juni 2001 zutrifft.

Der Verein Freedom for Links e.V. hat die GSDI inzwischen per offenem Brief aufgefordert, selbständig beim Bundesverwaltungsamt die Löschung aus dieser Liste zu beantragen.

Zudem steht der FFL bereits im Kontakt mit dem BVA, bei dem sich inzwischen Anfragen zur und Beschwerden über das Vorgehen der GSDI häufen, um eine Löschung der GSDI aus der Liste der "qualifizierten Einrichtungen" zu erreichen, womit den angeblichen Verbraucherschützern – ungeachtet ohnehin bestehender juristischer Bedenken über eine Aktivlegitimierung – jede Abmahn- und Klagebefugnis genommen würde.


Zielstrebige Suche mittels Suchmaschine

Derzeit sieht alles nach einer vollkommen rechtsmissbräuchlichen Abmahnwelle aus. Dafür spricht die Verbindung von GSDI-Vorstand Dirk Felsmann zu der Hannoveraner Medienagentur cyber-park.de AG, in deren Geschäftsführung sich Felsmann ebenfalls findet und die die Website der GSDI hostet.

Die Auswertung von Logfiles Abgemahnter zeigte zudem, dass über die Internetsuchmaschine Google offenbar zielgerichtet nach den Stichworten "newsletter+e-mail+name" gesucht worden ist. Die fragliche Suchanfrage kam von einem Rechner der cyber-park.de AG. Diese Auswertung zeigt ferner, dass sich der Suchende weniger als zwei Minuten auf der Website aufgehalten hat, die später abgemahnt worden war, und sich von der "Newsletterseite" direkt zum Impressum durchklickte.


Abmahnanwalt als "TV-Star"?

Inzwische wurde im Netz ebenfalls kolportiert, dass zwischen Felsmann und dem abmahnenden Rechtsanwalt Klinkert, der sich im übrigen wohl gerne in TV-"Krawall-Magazinen" präsentiert – die entspr. Video-Files können über die Kanzlei-Website bewundert werden – eine langjährige Verbindung besteht.


Abmahnwelle soll ausgeweitet werden

Wie der Informationsdienst akademie.de heuete berichtet, soll die von der GSDI losgetretene Abmahnwelle fortgesetzt werden. In das Visier der selbsternannten Datenschützer ist nun auch unter anderem das Setzen von Cookies geraten, wie der Verein freimütig ankündigt.

Auch gegen die Webmaster, anhand deren Logfiles die "eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage" als gezielte Opfersuche via Internetsuchmaschine entlarvt werden konnte, will man nun vorgehen: diese Logfiles hätten, so GSDI-Vorstand Felsmann, nach einem Tag gelöscht werden müssen.


Zivil- und strafrechtliche Schritte in Prüfung

Zusammen mit den AdvoGraf beratenden Rechtsanwälten prüfen wir aktuell, wie man diesem ausufernden Treiben schnellstmöglich ein Ende setzen kann. Dabei darf kein rechtsstaatliches Mittel ausser Acht gelassen werden. Ob zivil- und strafrechtliche Schritte gegen die GSDI sowie die abmahnende Kanzlei Klinkert, bei der sich der Anfangsverdacht der "Gebührenüberhöhung" ergibt, aussicht auf Erfolg haben, werden wir selbstverständlich im Rahmen dieses Abmahn-Special mitteilen.

 


News-Splitter zur Abmahnwelle

Offener Brief an den GSDI e.V. vom 09.07.2001
WebRobin lenkt ein: Verzicht auf Abmahnkosten

Abmahnungen möglicherweise hinfällig?
Die Hintergründe der neuen Abmahnwelle
Der Widerstand: Wir wehren uns!
Rechtsanwälte im Onlinerecht
Tipp vom Anwalt: Keine Angst vor Repressalien
Informationen zur Abmahndokumentation
AdvoGraf-Doku: Wir wurden abgemahnt!
Das schreibt die Presse



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Schluss mit dem Abkassieren: Wir wehren uns!

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Letzte Aktualisierung: 05.07.2001, 20:30 Uhr

 

 
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